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(rechtliches Gehör)

См. также в других словарях:

  • rechtliches Gehör — rechtliches Gehör,   der Anspruch des Einzelnen, vor Gericht mit seinem Vorbringen vor der Entscheidung gehört zu werden. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist zu allen Tatsachen, Beweisergebnissen und zu… …   Universal-Lexikon

  • Rechtliches Gehör — Nach Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars). Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist ein grundrechtsgleiches Recht (kein Grundrecht, wie… …   Deutsch Wikipedia

  • rechtliches Gehör — 1. Allgemein: Anspruch eines jeden auf r.G. vor Gericht (Art. 103 I GG), d.h. der Betroffene muss vor Erlass einer ihm nachteiligen Entscheidung Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äußern. Das Gericht trifft die Pflicht, das Vorbringen des… …   Lexikon der Economics

  • Anspruch auf rechtliches Gehör — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Nach Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf re …   Deutsch Wikipedia

  • Gehör — ⇡ rechtliches Gehör …   Lexikon der Economics

  • Gehör — Gehör, sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet: die Gesamtheit zur auditiven Wahrnehmung benötigten Elemente (beim Menschen: das Sinnesorgan Ohr in Kombination mit der Hörverarbeitung) allgemein Beachtung, Zuhören, Gehör verschaffen eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehör — Ohrwaschl (bayr.) (österr.) (umgangssprachlich); Lauschlappen (umgangssprachlich); Ohr; Hörorgan; Gehörsinn * * * Ge|hör [gə hø:ɐ̯], das; [e]s: Fähigkeit, Töne durch die Ohren wahrzunehmen; Sinn für die Wahrnehmung von Schall: er hat ein gutes… …   Universal-Lexikon

  • Richterliches Gehör — (Rechtliches Gehör), die gesetzmäßige, dem Richter obliegende Berücksichtung aller Gesuche um Hülfe u. Schutz des Staats für verfolgbare Rechte. Nie darf solche Hülfe gewährt werden, ohne den Gegentheil gehört zu haben (audiatur et altera pars),… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Auditiv — Gehör, sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet: allgemein Beachtung, Zuhören, Gehör verschaffen, eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung, in der Physiologie die Gesamtheit von… …   Deutsch Wikipedia

  • Hörempfindung — Gehör, sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet: allgemein Beachtung, Zuhören, Gehör verschaffen, eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung, in der Physiologie die Gesamtheit von… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Nach Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf re …   Deutsch Wikipedia

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